VERKEHRS- UND VERSCHÖNERUNGSVEREIN

Dedenbach e.V.

 

Die Dedenbacher Hütte auf dem Stucksberg

Keramikroute

 

1. Vorsitzender:

Günter Schmitt

Königsfelder Strasse 24
53426 Dedenbach
 Tel. 02646 447

2. Vorsitzender:

Dirk Kreyer

Hüttenwart:

Lothar Janotte,

Oberdorfstraße 9
53426 Dedenbach, Tel.: 02646 / 91 30 92

 

Am 21.Februar 1976 trafen sich 13 interessierte Bürger der Gemeinde Dedenbach in der Gaststätte Kreyer, mit dem Wunsch, etwas für den Erhalt und die Verschönerung des Dorfes zu tun.

Zu diesem Zweck war man bereit, zunächst einen Verein zu gründen, der sich diesen Aufgaben annehmen sollte.

Eine der ersten Aufgaben, die sich der Verein gestellt hatte war, einen geeigneten Versammlungsort zu finden, an dem man sich regelmäßig treffen konnte. Hierzu wurde vorgeschlagen, eine Schutzhütte zu errichten. Schnell wurde dieser Vorschlag aufgegriffen und umgesetzt. Die Mitglieder bauten eine Schutzhütte auf dem "Stucksberg ".

Die exponierte Lage auf einer Anhöhe mit einzigartiger  Rundumsicht rechtfertigte für die Schutzhütte den Namen

"Schau ins Land"

 

Da der Verein für seine ehrgeizigen Ziele finanzielle Mittel benötigte, wurde als feste Einrichtung im Jahreskalender der Verbandsgemeinde Brohltal ein "Hüttenfest" initiiert, dass jährlich am 3. Wochenende im Juli stattfindet.

Folgende Projekte hat der  "VVV" bis heute verwirklicht:

  • Aufstellen von Ruhebänken in der Gemarkung Dedenbach;

  • Bepflanzung des Umfelds der Kapelle;

  • im Ort selbst wurden neue Ruhebänke angeschafft und aufgestellt.

  • Finanzierungsbeitrag zur Erneuerung der Zufahrt zur Hütte;

  • Neubau der Toilettenanlage an der Hütte;

  • Beteiligung an der Neugestaltung des Spielplatzes in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde.

    Auszug aus der Satzung des VVV      § 3 – Vereinszweck -

     

    • Die Verschönerung und der Erhalt des Ortsbildes in Dedenbach.
    • Die Fürsorge um die Erhaltung und Gestaltung der die Ortslage umgebenden Landschaft und die Naturschönheiten.
    • Die Fürsorge um die Pflege und Erhaltung charakteristischer Bauten und Anlagen in der Ortsgemeinde, die allgemeine Denkmalpflege, die Erhaltung und Pflege von örtlichen Kulturgütern.
    • Die Fürsorge und Pflege zur Erhaltung von bereits vorhandenen Wald – und Wanderwegen, von Anlagen, Aussichtspunkten und Ruheplätzen, sowie die Schaffung von neuen Erholungsplätzen dieser Art.
    • Die wirksame Anteilnahme an einer sinnvollen und schönen Gestaltung des Ortes und der Landschaft, des innerörtlichen KFZ – Verkehr, sowie von sonstigen Einrichtungen und Anlagen, die der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichen Gebiet von Nutzen sind, wozu auch die Förderung des Fremdenverkehrs aus der näheren und weiteren Umgebung sowie des In- und Auslandes gilt.
    • Die Pflege einer engen Zusammenarbeit mit gleichgearteten Vereinen und Organisationen der Umgebung.

 

.