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Am 21.Februar 1976 trafen sich 13 interessierte Bürger der Gemeinde Dedenbach in der
Gaststätte Kreyer, mit dem Wunsch, etwas für den Erhalt und die Verschönerung des
Dorfes zu tun.
Zu diesem Zweck war man bereit, zunächst einen Verein zu gründen, der sich diesen
Aufgaben annehmen sollte.
Eine der ersten Aufgaben, die sich der Verein gestellt hatte war, einen
geeigneten Versammlungsort zu finden, an dem man sich regelmäßig treffen
konnte. Hierzu wurde vorgeschlagen, eine Schutzhütte zu errichten.
Schnell wurde dieser Vorschlag aufgegriffen und umgesetzt. Die
Mitglieder bauten eine Schutzhütte auf dem "Stucksberg ".
Die exponierte Lage auf einer Anhöhe mit einzigartiger Rundumsicht rechtfertigte für die Schutzhütte den Namen
"Schau
ins Land"

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Da der Verein für seine
ehrgeizigen Ziele finanzielle Mittel benötigte, wurde als feste Einrichtung im
Jahreskalender der Verbandsgemeinde Brohltal ein "Hüttenfest" initiiert, dass
jährlich am 3. Wochenende im Juli stattfindet.
Folgende Projekte hat der "VVV" bis heute verwirklicht:
Aufstellen von
Ruhebänken in der Gemarkung Dedenbach;
Bepflanzung des Umfelds
der Kapelle;
im Ort selbst wurden
neue Ruhebänke angeschafft und aufgestellt.
Finanzierungsbeitrag
zur Erneuerung der Zufahrt zur Hütte;
Neubau der
Toilettenanlage an der Hütte;
Beteiligung an der
Neugestaltung des Spielplatzes in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde.
Auszug aus der Satzung
des VVV § 3 – Vereinszweck -
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Die Verschönerung und der Erhalt des
Ortsbildes in Dedenbach.
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Die Fürsorge um die Erhaltung und
Gestaltung der die Ortslage umgebenden Landschaft und die
Naturschönheiten.
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Die Fürsorge um die Pflege und Erhaltung
charakteristischer Bauten und Anlagen in der Ortsgemeinde, die
allgemeine Denkmalpflege, die Erhaltung und Pflege von örtlichen
Kulturgütern.
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Die Fürsorge und Pflege zur Erhaltung von
bereits vorhandenen Wald – und Wanderwegen, von Anlagen,
Aussichtspunkten und Ruheplätzen, sowie die Schaffung von neuen
Erholungsplätzen dieser Art.
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Die wirksame Anteilnahme an einer
sinnvollen und schönen Gestaltung des Ortes und der Landschaft, des
innerörtlichen KFZ – Verkehr, sowie von sonstigen Einrichtungen und
Anlagen, die der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichen Gebiet
von Nutzen sind, wozu auch die Förderung des Fremdenverkehrs aus der
näheren und weiteren Umgebung sowie des In- und Auslandes gilt.
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Die Pflege einer engen Zusammenarbeit mit
gleichgearteten Vereinen und Organisationen der Umgebung.
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